Garantie
ulfBo-Handwagen sind von sehr hoher Verarbeitungsqualität und werden aus sehr haltbaren Materialien hergestellt. Deshalb gewähren wir dem Käufer Produktgarantie für zwei Jahre ab dem Lieferdatum.
Auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführende Schäden liegen nicht im Rahmen der Garantie. Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Schäden durch Abnutzung, Schäden an den Reifen durch Abnutzung oder scharfe Gegenstände und Korrosionsschäden z.B. durch Meerwasser oder Streusalz sind von der Garantie ausgenommen.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder autorisierten Werkstätten ausgeführt werden. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Garantieansprüche. Im Schadensfall behält sich der Hersteller das Recht vor, den Schaden zu reparieren oder den Handwagen auszutauschen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf die unsachgemäße Benutzung des Produkts, insbesondere Überladung zurückzuführen sind. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und haftet nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund der Nichteinsatzbereitschaft des Handwagens.
ulfBo faltbare Handwagen
|